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   VGH Bayern, 15.11.2005 - 2 CS 05.2817   

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https://dejure.org/2005,74313
VGH Bayern, 15.11.2005 - 2 CS 05.2817 (https://dejure.org/2005,74313)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.11.2005 - 2 CS 05.2817 (https://dejure.org/2005,74313)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. November 2005 - 2 CS 05.2817 (https://dejure.org/2005,74313)
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Wird zitiert von ... (67)

  • VGH Bayern, 16.07.2007 - 1 CS 07.1340

    Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Abweichung von Abstandsflächen;

    In solchen Lagen kann auch das Interesse des Grundstückseigentümers, vorhandene Bausubstanz zu erhalten und sinnvoll zu nutzen (BayVGH vom 15.11.2005 - 2 CS 05.2817 - juris; vom 18.10.2005 - 1 ZB 04.1597 - juris; vgl. auch BVerwG vom 16.5.1991 NVwZ 1992, 165) oder bestehenden Wohnraum zu modernisieren (BayVGH vom 9.10.1995 - 26 CS 95.246), eine Verkürzung der Abstandsflächen durch Zulassung einer Abweichung rechtfertigen.
  • VGH Bayern, 25.08.2009 - 1 CS 09.287

    Vorläufiger Rechtsschutz; Nachbarklage gegen Baugenehmigung; unbeplanter

    Wie das Verwaltungsgericht zu Recht angenommen hat, ist durch das Vorhandensein des als Denkmal geschützten ehemaligen Gaststättengebäudes mit noch nutzbarer, einen wirtschaftlichen Wert darstellender Bausubstanz eine atypische Situation gegeben, die die Zulassung einer Abweichung von den Abstandsflächenvorschriften grundsätzlich rechtfertigt (vgl. BayVGH vom 15.11.2005 - 2 CS 05.2817 - juris; vom 18.10.2005 - 1 ZB 04.1597 - juris; vom 8.9.2008 - 1 CS 08.1380 - juris; vgl. auch BVerwG vom 16.5.1991 NVwZ 1992, 162).
  • VGH Bayern, 04.08.2011 - 2 CS 11.997

    Vorbescheid; Bindungswirkung; einheitlich abweichende Abstandsflächentiefen;

    Die daher bei Zulassung einer Abweichung zu fordernde atypische Situation (vgl. BayVGH vom 16.07.2007 Az. 1 CS 07.1340 - juris; BayVGH vom 15.11.2005 Az. 2 CS 05.2817 - juris) liegt hier aber entgegen der Ansicht des Antragstellers in der Lage des Baugrundstücks im dicht bebauten innerstädtischen Bereich, in dem historische Bausubstanz vorhanden ist.
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